Wissenswertes aus der privaten Risikovorsorge
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Vorsicht, das ist ein Bruttobetrag!
Seit 2002 erhält jeder gesetzlich Rentenversicherte, der das 27. Lebensjahr vollendet hat und seit mindestens fünf Jahren in die GRV einzahlt, einmal im Jahr eine Renteninformation. In dieser wird unter anderem ausgewiesen, welchen Rentenanspruch Sie bereits angesammelt haben und – das ist die größere Zahl – welche Rente man Ihnen prognostiziert, wenn Sie weiterhin wie bisher verdienen. Seit die Renteninformation regelmäßig verschickt wird, freuen sich Versicherte an den immer größer werdenden Zahlen. Dabei beachten Sie nur eine nicht unwesentliche Kleinigkeit meist nicht: Die Zahl, die da steht, ist ein Bruttobetrag!
Eigentlich ist das auch klar, wenn man sich einen Moment Zeit nimmt, darüber nachzudenken. Die Beiträge werden ja schließlich auch vom Bruttogehalt abgezogen. Wie beim Bruttogehalt gehen dann noch Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherung ab und auch mit einem Abzug für Steuer und Solidaritätszuschlag muss gerechnet werden. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 6. März 2002 stellte fest, dass die gesetzliche Altersrente grundsätzlich steuerpflichtig ist (2 BVL 17/99).
Im Zuge der anschließenden Einführung des Alterseinkünftegesetzes 2005 wurde auch eine stufenweise Anhebung des zu versteuernden Anteils der Rente eingeführt. Ab dem Jahr 2040 werden Renten zu 100% steuerpflichtig sein. Neben dieser grundsätzlichen Steuerpflichtigkeit der Rente an sich muss natürlich noch der jährliche Grundfreibetrag des Rentners berücksichtigt werden. Dieser beträgt derzeit 9.168 Euro bei Alleinstehenden. Bezieht ein Rentner aktuell also mehr als 764 Rente monatlich, werden Steuern fällig. Wie es ab 2040 aussehen wird, kann heute natürlich noch niemand sagen. Weshalb so bereitwillig davon ausgegangen wird, dass der in der Renteninformation ausgewiesene Betrag zur freien Verfügung stünde, ist schwer zu sagen.
Evtl. liegt es an der verbreiteten Gewohnheit, nur sein Nettoeinkommen zu beachten – oder die Höhe des Betrages wird als Nettoeinkommen wahrgenommen, da der Betrag ja tatsächlich so eingepreist werden könnte. Die böse Überraschung kommt dann im Alter. Unser nachstehendes Beispiel zeigt deutlich auf, wie man selbst bei einem guten Einkommen mit einer Bauchlandung in den dritten Lebensabschnitt starten kann. Nehmen Sie dieses Problem nicht auf die leichte Schulter und sprechen Sie es auch bei Angehörigen an. Wir stehen gerne bei allen Fragen zu Altersvorsorge, Renteninformation, Zinstief etc. zur Verfügung. Wir sind immer für Sie und Ihre Anliegen da – versprochen!
Was von der Rente übrig bleibt...
Ein Beispielfall:
Melanie R., geb. 1973, alleinstehend, keine Kinder, aktuelles Gehalt: 3.000 Euro brutto bzw. 1.881 Euro netto, Renteneintritt zum 67. Lebensjahr, keine weitere Absicherung
Altersrente (brutto) | 1.186,37 Euro |
./. Steuer und Soli | 71,92 Euro |
./. Krankenkassenbeitrag | 86,61 Euro |
./. Pflegeversicherung | 27,88 Euro |
Altersrente (netto) | 999,96 Euro |
Obwohl Frau R. ihr Leben lang ein gutes Einkommen hatte, nie arbeitslos war oder ihr Berufsleben durch Krankheit oder Kindererziehungszeiten unterbrechen musste, hat sie im Alter keine 1.000 Euro zur Verfügung. In manchen Ecken des Landes wird Wohnen UND Leben nun nicht mehr möglich sein. Ausschließlich eine zusätzliche selbstmotivierte Altersvorsorge – egal in welcher Schicht – sichert einen dritten Lebensabschnitt in gewohnten finanziellen Verhältnissen.
Hätte man nur früher etwas bemerkt...
Wussten Sie, dass die gesetzliche Krankenversicherung eine regelmäßige Untersuchung der Haut auf Anzeichen für Hautkrebs für Frauen erst ab dem 30., für Männer erst ab dem 45. Lebensjahr vorsieht und bezahlt? Ähnlich bescheiden steht es auch um andere Vorsorgeuntersuchungen. Für einen großen Teil aller schweren Erkrankungen gilt: Je früher man sie diagnostiziert, desto besser steht es um die Heilungschancen. Leider bemerkt man viele dieser Erkrankungen selbst lange nicht, bis es vielleicht schon zu spät ist.
Vorsorgeuntersuchungen sind der beste Weg, auch bösen Überraschungen schnell den Schrecken nehmen zu können. Ein Krankenzusatztarif für Vorsorgeuntersuchungen übernimmt die hierfür anfallenden Kosten, die Sie sonst evtl. selbst tragen müssten. Tarife dieser Art bieten für jede Altersgruppe abgestimmte Leistungen (z. B. U9a- und U9b-Untersuchung für Kinder, regelmäßige Hautkrebsvorsorge ab 18, Schilddrüsen-Check ab 35 etc.), was sie für jeden sinnvoll macht. Bei Antragstellung ist keine Gesundheitsprüfung nötig, weshalb jeder einen solchen Tarif erhalten kann. Wartezeiten sind nicht zu erfüllen.
Auch für privat Krankenversicherte kann der Abschluss eines solchen Tarifs sinnvoll sein, da Vorsorgeuntersuchungen sonst unter Umständen die Beitragsrückerstattung belasten können. Vorsicht ist besser als Nachsicht – vor allem wenn es um Ihre Gesundheit geht!
Der Winter naht...
Das ein oder andere Mal haben Sie es sicherlich selbst schon bemerkt: Gegen Ende des Jahres wird es ziemlich kalt. Der Winter naht unaufhaltsam und beschert uns verschiedene Unannehmlichkeiten, die auch Ihren Versicherungsschutz strapazieren können.
Winterdienst – Die Verantwortung für die Räumung von Gehwegen liegt grundsätzlich beim Besitzer bzw. Mieter eines Hauses. Wird sie vernachlässigt und kommt ein Dritter so zu Schaden, besteht folglich auch Schadenersatzpflicht. Hierfür kann eine Haftpflichtversicherung einspringen. Ob Ihre Privathaftpflicht noch ausreicht, müssen wir anhand konkreter Gegebenheiten prüfen.
Rohrbruch – Nehmen durch Frost Leitungen des Wasser- oder Heizungssystems Schaden, kann dies Schäden am Gebäude und/oder Ihrer Wohneinrichtung nach sich ziehen. Zwar ist das grundsätzlich ein Fall für die Wohngebäude- und/oder die Hausratversicherung. Versicherungsschutz besteht jedoch für Frostschäden nur, wenn in der kalten Jahreszeit die Heizungsrohre ausreichend geheizt wurden. Sorgen Sie daher stets für entsprechend hohe Raumtemperaturen und sonstige, angebrachte Vorkehrungen.
Schneelast – Große Schneemengen in kurzer Zeit sind für viele Regionen in Mittel- und Hochgebirgslage ein regelmäßiges Problem. Vor allem flachere Dächer, wie sie auf Garagen und Carports Verwendung finden, verkraften das aufliegende Gewicht oft nicht. Solche Schäden fallen unter den Deckmantel der Elementardeckung der Gebäudeversicherung.
Dachlawinen – Jedes Jahr werden geparkte Fahrzeuge von Dachlawinen beschädigt. Als schadhafte Einwirkung von außen sind solche Schäden in jedem Fall über die Vollkaskoversicherung gedeckt. Einige Versicherer bieten diesen Schutz aber auch bereits im Rahmen der Teilkasko an. Beachten Sie beim Abstellen Ihres Fahrzeugs aber stets den Schneestatus an angrenzenden Dächern, damit Ihnen nicht ggf. aus grob fahrlässigem Verhalten heraus ein Strick gedreht wird.
Und gehen Sie bei Winterreifen bitte keine Kompromisse ein – ein Ganzjahresreifen kann nichts besonders gut.
Hätten Sie es gewusst?
- Hautkrebs ist die inzwischen häufigste Tumorart bei jungen Frauen. Die Zahl der Erkrankungen hat sich in den letzten Jahrzehnten vervierfacht. Als Grund hierfür wurden vor allem häufige Solarienbesuche ausgemacht. Die Deutsche Krebshilfe rät daher grundsätzlich davon ab, Solarien zu nutzen. Auch bei natürlicher UV-Strahlung ist hier weniger eindeutig mehr. Gerade Sonnenbrände im Kindesalter steigern das Risiko später am schwarzen Hautkrebs zu erkranken enorm.