Wissenswertes aus der privaten Risikovorsorge
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Sommer 2025: Der Schrecken mit Zecken
Dieser Sommer hat es in sich! Er bringt nicht nur Sonne satt, sondern auch eine rekordverdächtige Zahl an Zecken mit sich. Die Gründe hierfür liegen in den milden Winter- und fechtwarmen Frühjahrsmonaten, die ideale Bedingungen für die winzigen Blutsauger geschaffen haben. Zecken lieben es warm und feucht, und genau das hat ihnen 2025 einen regelrechten Boom beschert. Ein Boom, auf den vermutlich jeder gern verzichten würde. Ob beim Spaziergang im Wald, beim Spielen im Garten oder einfach nur beim Durch-eine x-beliebige-Wiese-Laufen: Zecken sind immer mit dabei – still, klein und unbemerkt. Die winzigen Plagegeister sind jedoch mehr als nur nervig und können erhebliche Gesundheitsschäden hervorrufen.
Zecken sind potenzielle Überträger von Krankheiten. Vor allem Borreliose und die Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) tauchen als Schreckgespenster jährlich in den Medien auf. Während einer FSME-Erkrankung noch durch eine vorherige Impfung Einhalt geboten werden kann, ist die Borreliose eine bakterielle Infektion, die nicht durch eine Impfung verhindert werden kann. Einen wirklich 100-prozentigen Schutz vor den gravierenden Folgeerscheinungen gibt es also nicht, daher sollten Repellents beim Ausflug ins Grüne einen ähnlich hohen Stellenwert haben wie Ihr Sonnenschutz. Auch das Tragen langer Kleidung und ein Abtasten des Körpers nach den anfangs sehr kleinen Tieren ist unerlässlich und dient im Grunde als einzige ernsthafte Präventionsmaßnahme vor einer Infektion. Nach einem Waldspaziergang mögen hieran noch viele denken – gerade aber der Aufenthalt im heimischen Garten wird meist zu locker gesehen. Erwischt einen eine infizierte Zecke, kann dies ernste gesundheitliche Konsequenzen mit sich bringen.
Zumindest gegen die finanziellen Folgen einer dauerhaften körperlichen oder geistigen Beeinträchtigung können Sie aber vorsorgen: mit einer >>Unfallversicherung<<. Viele Tarife am Markt bieten für zeckenbedingte Infektionen bzw. deren dauerhafte Folgen Versicherungsschutz. Hierbei sollte besonders aufs Kleingedruckte geachtet werden, denn die Zecke selbst nennen nur recht wenige Anbieter auch beim Namen. Oft ist von Insektenstichen und/oder -bissen die Rede. Nun ist die Zecke als Spinnentier allerdings kein Insekt, folglich gibt es keinen entsprechenden Versicherungsschutz. Andere Anbieter sprechen von Tierbissen. Die Zecke beißt allerdings nur umgangssprachlich. In Wahrheit sticht sie eher. Konkret: Sie schneidet die Haut ein und saugt dann mit einem Rüssel das Blut auf. Folge: erneut ein Ansatzpunkt für den Versicherer, die Leistung zu verweigern. Nur bei korrekter Definition der Infektionsursache (inkl. des umgangssprachlichen Zeckenbisses als solchem) können Sie sicher sein, dass die böse Überraschung im Schadenfall ausbleibt. Gehen Sie hier für Ihre Angehörigen und auch für sich selbst kein unnötiges Risiko ein. Kinder können bereits bei deutlich niedrigerer Virenlast erkranken als Erwachsene!
Gerne überprüfen wir Ihren bestehenden Versicherungsschutz auf diesen wichtigen Deckungsinhalt. Sie sind noch ungeschützt? Gerne zeigen wir Ihnen, wie preiswert hochwertiger Versicherungsschutz sein kann.
Von Stürmen und Gärten
Neben Leitungswasserschäden zählen Schäden durch Stürme (und Naturgefahren) zu den häufigsten Schadenursachen hierzulande. Doch nicht jede wetterbedingte Luftbewegung wird versicherungstechnisch als Sturm bezeichnet. Gemäß den allgemeinen Versicherungsbedingungen wird bei einem Sturm die Windstärke 8 (mindestens 62 km/h) vorausgesetzt.
Was ist nun mit den Gartenmöbeln oder dem teuren Grill, die nach dem Sturm in Mitleidenschaft gezogen wurden? Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, wie dies versichert ist? Wenn Sie dabei an die Außenversicherung Ihrer >>Hausratversicherung<< gedacht haben, liegen Sie schon einmal gar nicht so falsch. Hierbei gilt es allerdings Punkte zu beachten wie die Frage nach dem Versicherungsort (gewöhnlich Balkon, Terrasse), der Außenversicherung und – noch wichtiger – den Ausschlüssen. Generell muss man leider sagen, dass die Versicherer eine Reihe an Vorkehrungen getroffen haben, um nicht für Sturmschäden außerhalb von Gebäuden aufkommen zu müssen. Über die Außenversicherung der >>Hausratversicherung<< besteht für Sturm- und Hagelschäden daher nämlich grundsätzlich ein Ausschluss außerhalb des Gebäudes, und auch im Rahmen der Sturmgefahr heißt es: „Der Versicherer leistet keine Entschädigung für Schäden an Sachen, die sich außerhalb von Gebäuden befinden.“
Die Lösung sind einige Anbieter, die für solche Schäden im Rahmen der besonderen Bedingungen Deckung gewähren. Unser Tipp: Werfen Sie einen Blick in Ihre Vertragsunterlagen. Oder besser noch: Lassen Sie uns gemeinsam reinschauen. Wir helfen Ihnen gern dabei, Ihren Schutz individuell zu prüfen.
Versicherungen für Vermieter
Sie vermieten? Dann sind natürlich auch Versicherungen ein wichtiges Thema. Allen voran natürlich die >>Gebäudeversicherung<<. Hier sollten die Versicherungsbedingungen möglichst aktuell sein. Uraltbedingungen decken beispielsweise oft nicht einmal Überspannungsschäden. Falls noch nicht geschehen, sollten Sie unbedingt Elementarschäden absichern. Auch eine Glasversicherung ist in der Regel nicht teuer, weil sie selten benötigt wird. Hat man doch einmal einen Glasschaden, zu dem sich kein Schuldiger ausmachen lässt, löst sie dieses Problem elegant. Möglicherweise braucht es separaten >>Haftpflichtschutz<< für Ihr Mietobjekt oder eine >>Gewässerschadenhaftpflicht<< für die Heizöltanks, falls beides vom Umfang her nicht mehr in die Deckung Ihrer >>Privathaftpflicht<< passen. Alle genannten Policen (außer der >>Privathaftpflicht<<) können übrigens im Rahmen der Nebenkosten auf ihre Mieter umgelegt werden.
Darüber hinaus empfehlen wir den Abschluss eines >>Vermieter-Rechtsschutzes<<. Wer einmal eine Räumung durchführen musste, weiß um die anfallenden Kosten. Auch Geschichten um ausbleibende Mietzahlungen oder bei Nacht und Nebel verschwundene Mieter, die verwüstete Wohnungen hinterlassen, kennt jeder. Hier hat die Versicherungsbranche bezahlbare Lösungen erdacht, die unter dem vielleicht etwas plakativen Namen „Mietnomadenversicherung“ erhältlich sind. Über diese können bis zur vereinbarten Deckungssumme die Folgen beseitigt und eine Bewohnbarkeit wiederhergestellt werden. Auch ein Mietausfall kann abgesichert werden.