Wissenswertes aus der privaten Risikovorsorge
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Damit der Traumurlaub nicht zum Alptraum wird
Die Sommerferien bedeuten für die meisten unbeschwerte Wochen abseits des eigenen Zuhauses, Quality-Time mit der Familie, Erholung. Wem kämen da Gedanken an Krankheiten, Unfälle oder Diebstahl in den Sinn? Damit Ihr Traumurlaub nicht zum Sommeralbtraum wird und Sie bestens vorbereitet in den Urlaub starten können, informieren wir heute kurz über verschiedene Versicherungsmöglichkeiten rund um Ihre Reise:
>>1. Die Auslandsreisekrankenversicherung<<
Sie ist der wichtigste Schutz, um den Sie sich vor Antritt Ihrer Reise kümmern sollten. Sie übernimmt Behandlungskosten im Ausland, für welche die gesetzliche Krankenversicherung in der Regel nicht aufkommt. Auch der Rücktransport nach Deutschland ist meist abgedeckt.
>>2. Die Reiserücktrittsversicherung<<
Sie ist vor allem bei teuren Reisevorhaben sinnvoll. Wenn Sie eine bereits gebuchte Reise absagen müssen, fallen oft Stornokosten an. Kurz vor dem geplanten Reiseantritt können diese bis zu 100 Prozent des Reisepreises betragen. Wichtig ist, bei einer >>Reiserücktrittsversicherung<< darauf zu achten, welche Rücktrittsgründe versichert sind. Darunter fallen meist unerwartete Erkrankungen eines Reiseteilnehmers oder der Tod eines Angehörigen. Manche Versicherer kommen auch bei überraschender Arbeitslosigkeit oder bei massiven Schäden am Eigenheim (z. B. durch Brand oder Überschwemmung) für die Rücktrittskosten auf.
>>3. Die Reiseabbruchversicherung<<
Sie kann bei vielen Reiserücktrittsversicherungen gegen Aufpreis hinzu gebucht werden und springt dann ein, wenn Sie beispielsweise am Urlaubsort erkranken, ein Angehöriger verstirbt o. Ä. und die Reise deshalb vorzeitig abbrechen müssen.
>>4. Die Reisegepäckversicherung<<
Sie ersetzt den Wert von verlorenem oder gestohlenem Gepäck. Separate Verträge sind häufig relativ teuer und leisten oft nur unter strengen Auflagen. Der Verlust oder die Beschädigung von Gepäck auf Reisen ist oft auch Bestandteil in guten Hausratversicherungen.
Gut zu wissen:
Bei der >>Auslandsreisekrankenversicherung<< muss die Dauer der Reise berücksichtigt werden. Eine Reiserücktrittsversicherung muss meist spätestens 14 Tage nach Buchung oder bis 30 Tage vor Reiseantritt abgeschlossen werden. Auch für die Anmeldung von Leistungsansprüchen bei der Reiseabbruchversicherung müssen Fristen beachtet werden.
Manche Anbieter rufen sehr günstige Prämien auf, weil der Tarif eine Selbstbeteiligung enthält. Daran sollten Sie bei der Stellung von Leistungsansprüchen denken.
Während die >>Reiseabbruchversicherung<< nur für eine bestimmte Reise gebucht wird und danach endet, verlängert sich eine Auslandsreiseversicherung in der Regel von Jahr zu Jahr, wenn sie nicht drei Monate vor Hauptfälligkeit gekündigt wird.
Gedanken zur Vorsorge gehören unbedingt mit zu den Vorbereitungen für einen gelungenen Urlaub. Sehr gerne stehen wir Ihnen auch in diesem Bereich als Ansprechpartner zur Verfügung. Kontaktieren Sie uns einfach.
Die eigenen vier Wände
Der Traum vom Eigenheim ist so alt wie die Menschheit selbst. Ein zeitloses Streben nach einem Ort, den man sein Zuhause nennen kann. Trotz der angespannten Wirtschaftslage im Land und steigender Baukosten entscheiden sich auch im Jahr 2024 immer mehr Personen dazu, ins Eigenheim und damit in ihre Zukunft zu investieren.
Bei aller Vorfreude sollte jedoch nicht vergessen werden, dass Bauen auch bedeutet, noch mehr Verantwortung zu übernehmen. Als Bauherr haften Sie beispielsweise für Schäden, die Dritten im Zuge des Hausbaus zugefügt werden. Eine >>Bauherrenhaftpflicht<< löst dieses Problem für Sie.
Kommt es während der Bauphase zu Schadenfällen wie einem Brand, Sturmschäden oder Diebstahl, sind diese im Rahmen der Feuerrohbau- und >>Bauleistungsversicherung<< abgedeckt. Freunde und Familie helfen auf der Baustelle? Beachten Sie: Wenn hier etwas passiert, kommt kein gesetzlicher Schutz für den Schaden auf. Mit einer >>Bauhelferunfallversicherung<< sorgen Sie selbst für eine Absicherung.
Zur Absicherung des Darlehens bietet sich eine >>Risikolebensversicherung<< an. Diese zahlt im Todesfall der versicherten Person eine vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen aus. Speziell für die Absicherung von Finanzierungen gibt es Tarife, die sich in der Höhe der Absicherung an das Restdarlehen anpassen.
Sollten Sie bereits vorher einen >>Altersvorsorgevertrag<< abgeschlossen haben, vermischen Sie bitte die Zwecke nicht und sehen Sie davon ab, diese bestehenden Verträge aufzukündigen, um deren Guthaben in die Finanzierung einfließen zu lassen. Das Haus bietet Ihnen Wohnraum, ein >>Altersvorsorgevertrag<< füllt Ihre Rentenlücke im Alter auf. Das sind grundverschiedene Dinge, die man keinesfalls vermischen sollte. Alles erfüllt eben seinen Zweck.
Gerne stehen wir Ihnen für ausführlichere Informationen zur Verfügung. Kommen Sie bitte auf uns zu, bevor Sie Ihr Bauvorhaben starten.
Haben Sie ein (knallrotes Gummi-)Boot?
Wer zum ersten Mal ein Boot steuert, stellt schnell fest: Ein Boot hat keine Bremse. Umso verblüffender ist die Tatsache, dass – im Gegensatz zu anderen Ländern – im oft überreguliert wirkenden Deutschland keine Pflicht für eine Haftpflichtversicherung für Boote besteht. Angesichts der zahlreichen Unfälle, die jedes Jahr in Zusammenhang mit Wassersportaktivitäten verzeichnet sind, eine Überraschung. Oftmals sind die Sach- und Personenschäden so verheerend, dass sie für den Verursacher existenzbedrohend sein können.
Gut, dass in vielen >>Privathaftpflichtverträgen<< bereits eine Deckung für Motor- und Segelboote bis zu einer gewissen Motorstärke bzw. Segelfläche vorgesehen ist. Werden diese überstiegen, sollte dringend eine separate Absicherung über eine Wassersporthaftpflicht erfolgen. Bedenken Sie bitte auch Schäden, die durch den Bootstransport, durch Unwetter, Brände, Diebstahl oder Grundberührung entstehen können. Diese und andere können durch Bausteine wie Kasko- oder Insassenunfallversicherung abgedeckt werden.
Auch das >>Rechtsschutz-Thema<< sollte auf dem Wasser nicht übergangen werden. Kommt es zu Sach- oder Personenschäden, sollten Sie in der Lage sein, Ihr gutes Recht einzustreiten. Die möglichen Streitszenarien sind vielfältig: der Vorwurf einer Körperverletzung, das Durchsetzen eigener Schadenersatzforderungen, der Entzug der Fahrerlaubnis etc. Ein Verkehrsrechtsschutz für Wasserfahrzeuge deckt alle Bereiche, die Sie bereits vom „normalen“ Verkehrs- Rechtsschutz kennen.