Wissenswertes aus der privaten Risikovorsorge
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Welche Vorsätze haben Sie für das neue Jahr? Wir hätten da was für Sie...
Vorsatz 1: Auch, wenn wir uns wiederholen: Sichern Sie Elementarschäden ab!
So ein Jahreswechsel ist ja immer ein willkommener Anlass, Vorsätze zu fassen und wichtige Dinge anzugehen, die man schon viel zu lange vor sich her schiebt. Wir haben uns auch mal so unsere Gedanken gemacht und Ihnen wieder drei Vorschläge für gute Vorsätze zusammengestellt. Den Anfang macht die Absicherung Ihres Hab und Guts gegen Elementarschäden. Dieses Thema liegt uns sehr am Herzen, da die Gefahr immer noch von vielen unterschätzt wird.
In den nächsten Jahren wird diese Form der Absicherung aus unserer Sicht noch wichtiger, denn die Naturgewalten können jeden treffen. Gerade jetzt zeigt uns die Natur wieder, wie unberechenbar sie ist. Nach wenigen Wochen mit Schnee, setzt plötzlich Tauwetter mit starken Regenfällen ein. Die Folge: Wieder einmal Überschwemmungen allerorten. Auch ohne Katastrophen wie 2015 in Simbach entstehen schnell Schäden an der Bausubstanz und an Hausrat, die gestemmt werden wollen.
Die meisten Regierungen der verschiedenen Bundesländer äußerten sich bereits sinngemäß, dass man künftig nur noch dann unterstützen wird, wenn man sich nicht gegen Elementarschäden hat absichern können, weil die Lage des Gebäudes es nicht zuließ. Im Klartext bedeutet dies: Sie müssen sich selbst um dieses Problem kümmern, es geht ja schließlich auch um Ihr Eigentum. Bewohner höherer Lagen fühlen sich beim Thema Elementarschutz oft sehr sicher. „Wenn wir überschwemmt sind, haben wir ganz andere Probleme...“, hört man da. Das mag für Überschwemmungen schon stimmen. Googeln Sie aber doch z. B. mal „Erdrutsch durch Starkregen“ oder „Reichenhall Schneelast“.
Jede Region hat ihre eigenen Elementarprobleme. Daher darf dieses Thema von niemandem auf die leichte Schulter genommen werden. Egal, ob Sie ein Eigenheim haben oder Mieter sind. Im Schadensfall sind Sie der Betroffene, der zumindest den finanziellen Schaden hätte absichern können. Wir helfen gerne!
Das alles sind Elementarschäden
Nicht nur Überschwemmungen fallen unter die Elementarschäden. Mit dem Einschluss sichern Sie Ihr Hab und Gut auch gegen die nachstehenden Schadensursachen ab:
• Starkregen/Überschwemmung/Rückstau
• Hochwasser
• Schneedruck
• Lawinen/Erdrutsch
• Erdsenkung
• Erdbeben
• Vulkanausbruch
Es steckt also jede Menge Schutz in dieser sinnvollen Erweiterung. Sperren Sie das unnötige Risiko der Elementarschäden einfach aus, bevor aus „Ich könnte...“ ein „Ach, hätte ich nur...!“ geworden ist.
Vorsatz 2: Endlich Patientenverfügung und Co angehen - Ihre Familie wird es Ihnen im Fall der Fälle danken!
Niemand stellt sich gerne vor, wie das so wäre, wenn man sehr schwer erkrankt oder einen schlimmen Unfall hat. Noch schlimmer ist die Vorstellung, in so einem Fall, nicht mehr selbst darauf einwirken zu können, was mit einem getan wird. Die moderne Medizin kann einen heute lange, sogar sehr lange, am Leben erhalten. Ob man das im Einzelfall dann noch ein richtiges Leben nennen kann, sei dahingestellt. Sicherlich haben auch Sie gewisse Vorstellungen davon, welche Behandlungen für Sie wünschenswert und welche eher eine gruselige Vorstellung sind.
Egal, ob Sie unter allen Umständen am Leben gehalten werden wollen oder nur wenn zu erwarten ist, dass Sie bei klarem Geiste bleiben, Sie müssen Ihre Vorstellungen schriftlich fixieren. Anders haben Ihre Angehörigen keine Richtlinie, an die sie sich halten können. Auch ein Durchsetzen bei den behandelnden Ärzten ist anders kaum möglich. Ganz ähnlich sieht es für den Fall aus, dass Sie in einem Lebensbereich betreut werden müssen.
Wäre es nicht besser, wenn Sie selbst bestimmen, in wessen Hände Ihre Geschicke dann gelegt werden, und nicht ein Richter, der Sie gar nicht kennt? Vorsorgevollmachten, Sorgerechtsverfügung, eine Unternehmervollmacht für Selbstständige… – Es kann vieles rechtzeitig geregelt werden. Gerne zeigen wir Ihnen einen Weg auf, rechtssichere Lösungen zu erhalten. Handeln Sie, bevor Ihre Angehörigen sich wünschen, Sie hätten es getan.
Vorsatz 3: Uns Veränderungen zeitnah mitteilen, damit Ihr Schutz nicht leidet!
Als Ihr Versicherungsmakler sind wir natürlich auch Versicherungsvermittler. Allerdings ist unser Berufsstand als einziger alleine dem Auftrag des Kunden verpflichtet. Wir müssen Versicherungslösungen für Sie finden, die zu Ihrer Risikosituation passen. Zu unseren Aufgaben zählt auch die laufende Aktualisierung Ihrer Absicherung.
Geben Sie uns daher bitte immer umgehend Nachricht, wenn sich etwas ändert, z. B. Beginn/Ende von Berufsausbildung, Schule oder Studium, Freiwilligenwehrdienst, Hauskauf/ -bau bereits in der Planungs- und Findungsphase, Arbeitsplatzwechsel, Karrieresprung im Beruf, Beginn von Pflegebedürftigkeit, Aufnahme von Verwandten in den Haushalt, Wechsel in die Selbstständigkeit, Geburt, Heirat, Partnerschaft, Todesfall, Scheidung, längere Erkrankung, Unfall, Auslandsaufenthalt, Änderungen bei Kfz-Nutzung, Überprüfen der Kaskodeckung und ganz generell bei größeren Anschaffungen.
Alle diese Veränderungen können – müssen aber nicht – zu Veränderungen beim Versicherungsbedarf führen. Für Sie prüfen können wir das aber eben nur, wenn Sie uns dies (möglichst schon im Vorfeld) mitteilen. Bitte helfen Sie uns dabei, dass wir unseren Job für Sie auch so gut machen können, wie es Ihr Anspruch ist. Wir stehen Ihnen auch wirklich gerne für alle Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz zur Verfügung. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!
Hätten Sie es gewusst?
- Seit diesem Jahr gilt das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG), dessen Ziel es ist, die betriebliche Altersvorsorge attraktiver zu machen. Unter anderem bringt es eine Bezuschussungspflicht durch den Arbeitgeber bei neuen und auch bereits bestehenden Verträgen mit sich. Was das neue Gesetz im Detail beinhaltet und wann welche Elemente des BRSG greifen, erklären wir Ihnen bei Interesse gerne ausführlich. Kontaktieren Sie uns einfach!
- Die Wälder sind voller Wild. Rehe und vor allem Wildschweine sind inzwischen ein Problem – auch im Straßenverkehr. Viele Automobilclubs leisten ihren Mitgliedern eine Wildschadenbeihilfe, um die Selbstbeteiligung in der Kaskoversicherung auszugleichen.