Wissenswertes aus der gewerblichen Risikovorsorge
Wer rechnet denn damit?
Stellen Sie sich bitte einmal folgende Situation vor: Sie erhalten einen Brief von einem Anwalt, der als Insolvenzverwalter eines Unternehmens auftritt, das Sie seit Jahr und Tag mit Waren und Dienstleistungen beliefern. Im Brief fordert er Sie auf, einen Rechnungsbetrag, den Sie vor fünf Jahren von der Firma erhalten haben, innerhalb von 14 Tagen zurück zu überweisen. Das sei zum Wohl der Gläubigergemeinschaft, damit keiner bevorzugt wird und man konnte ja bereits damals absehen, dass es gewisse Zahlungsprobleme gibt, da damals ja bereits um Zahlung in drei Raten gebeten wurde. Die meisten Leser werden darauf wohl mit nachvollziehbarem Unverständnis reagieren. So ging es uns zunächst auch, als wir von ersten Fällen dieser Art hörten.
Nach § 133 der Insolvenzordnung ist so ein Vorgehen aber rechtlich einwandfrei. Der Gedanke dahinter ist der, dass im Insolvenzfall allen Gläubigern die gleiche Chance auf eine Entschädigung eingeräumt werden soll. Bezieht man aber z. B. als Möbelproduzent seine Schrauben schon seit Jahrzehnten von der Firma eines Schulfreundes, neigt man evtl. doch etwas mehr dazu, erst einmal dessen Rechnungen zu begleichen, als die des (als Person) unbekannten Holzzulieferers. Solche Bevorzugung einzelner Gläubiger möchte der Gesetzgeber vermeiden. Das ist grundsätzlich eine sehr gute Sache – und im Einzelfall natürlich eine sehr böse Überraschung, wenn man bereits verdient geglaubtes Geld zurückzahlen soll. Jetzt geht man „im richtigen Leben“ nicht bei jeder Ratenzahlungsvereinbarung gleich vom finanziellen Super-GAU eines Auftraggebers aus – und selbst eine sofortige Bonitätsüberprüfung kann nur eine Momentaufnahme liefern. Was Jahre später mit einer Firma geschieht, kann Ihnen niemand seriös vorhersagen. Daher können Sie aus unserer Sicht nichts dagegen tun, um Situationen ähnlich unserem Eingangsszenario nachhaltig zu vermeiden.
Das Damoklesschwert der Insolvenzanfechtung schwebt daher immer über Ihnen. Die Versicherungswirtschaft hat dieses Problem glücklicherweise erkannt und Lösungen geschaffen. Meist wurde in den bereits altgedienten Tarifen der Warenkreditversicherung (Forderungsausfallversicherung) eine Möglichkeit geschaffen, den Versicherungsumfang entsprechend zu erweitern. Da sich in zehn Jahren eine sehr hohe Gesamtrechnungssumme über alle Kundenverbindungen ansammeln kann, können wir nur empfehlen, über eine entsprechende Absicherung nachzudenken. Wir helfen gerne mit weiteren Informationen. Minimieren Sie die Risiken Ihrer Firma doch einfach!
Das sagt der Gesetzgeber:
§ 133 InsO – Vorsätzliche Benachteiligung Abs. 1 – Anfechtbar ist eine Rechtshandlung, die der Schuldner in den letzten zehn Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder nach diesem Antrag mit dem Vorsatz, seine Gläubiger zu benachteiligen, vorgenommen hat, wenn der andere Teil zur Zeit der Handlung den Vorsatz des Schuldners kannte. Diese Kenntnis wird vermutet, wenn der andere Teil wusste, dass die Zahlungsunfähigkeit des Schuldners drohte und dass die Handlung die Gläubiger benachteiligte. Ein Insolvenzverwalter hat also gar keine andere Möglichkeit, als auch diesen Gesetzestext bei seiner Arbeit zu berücksichtigen.
Ist Ihre Belegschaft auch schon betrieblich krankenversichert?
Hört man in verschiedene Firmen hinein, werden immer wieder zwei große Probleme angesprochen:
- die Schwierigkeiten, geeignete Fachkräfte zu finden
- die Last hoher Krankenstände
Zunehmend sind es freiwillige Sozialleistungen, die positiv in die Entscheidung eines Mitarbeiters hineinspielen, sich für einen neuen Arbeitgeber zu entscheiden - oder trotz anderer Angebote, dem alten Arbeitgeber die Treue zu halten. Die betriebliche Krankenversicherung ist ein recht neues Mittel, das Sie als Arbeitgeber attraktiver machen kann. Im Kern handelt es sich hier um eine kollektive Krankenzusatzversicherung, die, je nach Versicherungsunternehmen, Tarif und Mitarbeiterzahl Ihres Hauses, teils auch ohne Gesundheitsfragen erhältlich ist. Da diese Tarife in der Regel ohne Altersrückstellungen kalkuliert sind, fallen die Beiträge niedrig aus. Mit sehr überschaubarem Aufwand können Sie Ihre Mitarbeiter so z. B. in den Genuss privatärztlicher Leistungen im Krankenhaus bringen. Diese bessere medizinische Versorgung führt in der Regel zu kürzeren Verweilzeiten im Krankenstand. Neben der Stärkung des sozialen Profils Ihrer Firma können Sie so an der einzig möglichen Stellschraube drehen, um die Krankheitstage Ihrer Belegschaft möglichst niedrig zu halten. Gerne erläutern wir Ihnen im persönlichen Gespräch die Möglichkeiten dieser neuen, interessanten
Versicherungsform.
Teilen Sie uns Veränderungen bitte immer zeitnah mit, damit Ihr Versicherungsschutz nicht leidet!
Als Ihr Versicherungsmakler sind wir natürlich auch Versicherungsvermittler. Allerdings ist unser Berufsstand als einziger alleine dem Auftrag des Kunden verpflichtet. Wir müssen Versicherungslösungen für Sie finden, die zu Ihrer Risikosituation passen. Zu unseren Aufgaben zählt auch die laufende Aktualisierung Ihrer Absicherung. Geben Sie uns daher bitte immer umgehend Nachricht, wenn sich etwas ändert. Das müssen wir wissen: Sie stellen neue Mitarbeiter ein, Ihr Jahresumsatz steigt, Sie schaffen neue Betriebseinrichtung an, Sie beziehen einen weiteren Standort (auch z. B. Lager), Sie bauen (bitte möglichst bereits in der Planungsphase mit uns sprechen), Sie wechseln die Rechtsform, Sie erweitern Ihr Angebot um neue Dienstleistungen, etc. Alle diese Veränderungen können – müssen aber nicht – zu Veränderungen beim Versicherungsbedarf führen. Für Sie prüfen können wir das aber eben nur, wenn Sie uns dies (möglichst schon im Vorfeld) mitteilen. Bitte helfen Sie uns dabei, dass wir unsere Arbeit für Sie auch so gut machen können, wie es Ihr Anspruch ist. Wir stehen Ihnen auch wirklich gerne für alle Fragen rund um Ihren Versicherungsschutz zur Verfügung. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!
Hätten Sie‘s gewusst?
Um Ihren Betrieb auch im Fall einer überraschenden, länger anhaltenden Erkrankung bzw. Genesungsphase (z. B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Koma nach Unfall, etc.) funktions- und damit überlebensfähig zu halten, empfehlen wir mit einer Unternehmervollmacht vorzusorgen. Hierbei können wir Ihnen helfen. Bargeld im Betrieb ist grundsätzlich im Rahmen der betrieblichen Inhaltsversicherung mitversichert. Bitte beachten Sie, dass bei größeren Summen (z. B. ab 5.000 Euro) schärfere Sicherheitsvorkehrungen vom Versicherer verlangt werden können (z. B. Tresor mit 200 kg Gewicht). Gerne prüfen wir das für Sie!