Wissenswertes aus der gewerblichen Risikovorsorge
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Alles klar bei der >>betrieblichen Altersvorsorge<<?
Sie sind Arbeitgeber und bezuschussen die >>betriebliche Altersvorsorge<< Ihrer Angestellten bereits mit 15 Prozent (oder mehr) des gehaltsumgewandelten Betrages? Dann sind Sie auf der sicheren Seite und brauchen gar nicht weiterzulesen. Falls nicht, dann sollten Sie unbedingt tätig werden. Aber immer der Reihe nach …
Worum geht es überhaupt?
2018 wurde das Betriebsrentenstärkungsgesetz eingeführt, um Betriebsrenten wieder lohnender und interessanter zu machen. Seitdem müssen sich Arbeitgeber für neu abgeschlossene Verträge mit mindestens 15 Prozent Zuschuss on top an der >>betrieblichen Altersvorsorge<< der Mitarbeiter beteiligen. Ab Januar 2022 gilt dann die letzte Stufe dieses Gesetzes, was bedeutet, dass auch für bestehende Altverträge der 15-prozentige Zuschuss übernommen werden muss.
Was geschieht, wenn Sie nicht zuzahlen?
Wenn Sie sich nicht, wie im Gesetz vorgesehen, an Neuverträgen beteiligen oder Altverträge aufstocken, würden Sie einen arbeitsrechtlichen Gesetzesverstoß begehen. Ein Mitarbeiter hätte dann Anspruch auf entsprechende Entschädigung inklusive aller möglichen Wertsteigerungen, die ihm entgangen sind. Und da es sich ja um eine lebenslange Zusatzrente handelt, kann Ihr Unternehmen bis zum Tod des Mitarbeiters zahlen. Das dürfte dann deutlich mehr sein als nur die 15 Prozent Pflichtzuschuss. Bei einem Personenunternehmen wird dieses Firmenproblem gleichzeitig auch Privatproblem der Inhaber; bei einer Kapitalgesellschaft kann es – bedingt durch die Haftungssituation – Privatproblem von Geschäftsführer oder Vorstand werden. Es droht also keine Strafe – aber ein Bumerang. Und der wird mindestens genauso wehtun.
Was müssen Sie tun?
Besonders bei älteren Verträgen wird es oft nicht möglich sein, einfach den Beitrag zu erhöhen. Die bereits seit Jahren anhaltende Nullzinsphase hat in den letzten Jahren zu mehreren Senkungen des Garantiezinses geführt. Deshalb mussten viele Alttarife geschlossen werden, weil die ursprünglichen Garantien kalkulatorisch nicht mehr erreicht werden konnten. Die jetzt gesetzlich verpflichtende Zuzahlung in solche Verträge wird nicht mehr möglich sein. Für jeden einzelnen Vertrag eine Klärung mit dem betreffenden Versicherer herbeizuführen, bedeutet einen enormen Aufwand für Sie respektive Ihre Personalabteilung/Buchhaltung.
Und nun? Was jetzt?
Ihr Zuschuss kann problemlos in einen separaten Vertrag fließen. Allerdings haben nur eine Handvoll Anbieter ihre Tarife insofern angepasst, als sie „Anhängsel-Verträge“ auch zu sehr kleinen Monatsbeiträgen ermöglichen.
>>Betriebsunterbrechung<< nach einem Schadenfall...
Die furchtbaren Bilder der Hochwasserkatastrophe im Juli in ganz unterschiedlichen Regionen der Republik zeigt uns mit unglaublicher Brutalität, dass Naturgewalten nur sehr rudimentär vorhergesehen und vor allem in keiner Weise kontrolliert werden können. Die Aufräumarbeiten werden noch Monate andauern.
Wenn nun also ein Schaden wie beispielsweise die Zerstörung der Geschäftseinrichtung Ihres Ladenlokals, Ihrer Praxis, Kanzlei, Büros oder der Produktionsräume nach einer Überschwemmung oder nach einem Großbrand dazu führt, dass Ihr Geschäftsbetrieb ganz oder teilweise nicht mehr fortgeführt werden kann, dann ist der richtige Versicherungsschutz essenziell für das Überleben Ihres Unternehmens. Die zerstörte Einrichtung wird zwar durch die >>Inhaltsversicherung<< übernommen, aber in der Regel müssen fortlaufende Betriebskosten (Löhne, Gehälter, Mieten etc.) weiterhin gedeckt werden; und auch neue Aufwendungen (beispielsweise für Ausweichräumlichkeiten etc.) können anfallen. Dass sich angesichts einer solchen Krisensituation der Gewinn reduziert oder möglicherweise gar komplett ausfällt, ist keine Seltenheit.
Gerade in einer solchen Situation kann eine >>Betriebsunterbrechungsversicherung<< das Auffangnetz sein, das den Fortbestand Ihres Betriebs sichert. Der Versicherungsschutz lässt sich genau an die Bedürfnisse Ihres Unternehmens anpassen. Neben dem am besten geeigneten Versicherungsumfang (kleine, mittlere oder große Betriebsunterbrechungsversicherung, Elementarschadendeckung) ist vor allem die korrekte Festlegung der Versicherungssumme die Grundlage dafür, dass Sie im Schadensfall die bestmögliche Entschädigung erhalten. Grundlage für die Bestimmung der für Ihr Unternehmen passenden Versicherungssumme können beispielsweise die betriebswirtschaftlichen Auswertungen Ihres Steuerberaters sein.
>>Betriebliche Krankenversicherung<< - Mehrwert für Ihr Unternehmen!
Im Allgemeinen wird es für Arbeitgeber immer schwieriger, qualifizierte Mitarbeiter und Fachpersonal zu finden und kompetente Kollegen längerfristig an das Unternehmen zu binden. Mit einer >>betrieblichen Krankenversicherung<< können Sie hier den Unterschied machen und sich für neues und bestehendes Personal in eine sehr gute Position bringen.
Denn Arbeitnehmer sehen sich seit Jahren mit der Situation konfrontiert, dass Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung immer mehr reduziert werden und sie sich den gewünschten Krankenversicherungsschutz nur durch eine private Zusatzversicherung verschaffen können. Gerade für Mitarbeiter, die wegen der üblichen Fragen zum Gesundheitszustand auf dem „freien Markt“ nur schwer eine entsprechende Absicherung bekommen, können Sie so einen signifikanten Mehrwert anbieten. Und auch direkt für Ihren Betrieb hat eine bKV positive Auswirkungen.
Erfahrungsgemäß steigt mit zunehmendem Alter die Anzahl der Krankentage; auch die Ausfallzeiten der Mitarbeiter verlängern sich damit einhergehend. Dies führt dann in der Regel dazu, dass die Produktivität in Ihrem Unternehmen nachlässt und gleichzeitig die krankheitsbedingten Kosten steigen. Eine umfangreichere, bessere Krankenversicherung kann dazu beitragen, dass erkrankte Kollegen schneller wieder genesen und somit die Fehlzeiten geringer ausfallen.
Die >>betriebliche Krankenversicherung<< mit ihren verschiedenen Gestaltungsmöglichkeiten ist ein hervorragendes und einfach installierbares Instrument zur indirekten Steigerung der Produktivität Ihrer Mitarbeiter. Sie erhöht die Motivation und senkt die Verweildauer im Krankenstand. Auch das „Wir-Gefühl“ und die damit verbundene Loyalität zur Firma kann durch die kollektive Krankenversicherungsergänzung gesteigert werden. Da auch Ihre Mitarbeiter konkreten, praktischen Nutzen bei (meist) keiner finanziellen Belastung haben, führt die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung zu einer echten Win-win-Situation für alle Beteiligten.