Wissenswertes aus der gewerblichen Risikovorsorge
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Vom Internet und der Betriebshaftpflichtversicherung
Ohne das Thema Internet geht heutzutage so gut wie nichts mehr. In diesem Punkt sind sich die Gelehrten einig. Jedoch wissen wir auch, dass das Internet nicht nur Licht, sondern auch genügend Schatten bereithält. Neben einer Vielzahl von Möglichkeiten, das eigene Unternehmen „lahm“ zu legen, gibt es auch durchaus Potenzial, Haftpflichtschäden zu produzieren. Der elektronische Datenaustausch ist mittlerweile unverzichtbar geworden. Kein Falten, kein Frankieren, sondern einfach und bequem über E-Mail oder WhatsApp mit Kunden kommunizieren.
Eine der vielen positiven Seiten dieser Medien ist, dass Dateianhänge mit Rechnungen, Angeboten etc. beigefügt werden können und in Sekundenschnelle beim Empfänger eintreffen. Und gerade hier besteht ein gewisses Risiko. Manche Computerviren verstecken sich unbemerkt auf den Rechnern. Beim Versenden einer E-Mail reisen diese dann gerne als blinde Passagiere mit und setzen sich anschließend im Empfängerrechner fest. Sollte daraufhin das System Ihres Kunden außer Gefecht gesetzt werden, kann das nicht nur für schlechte Stimmung, sondern ggfls. auch für eine Schadenersatzforderung sorgen.
Gerade wenn in diesem Zuge Daten (z.B. Kundenlisten) vernichtet werden, kann dies zu einer teuren Angelegenheit werden, bedenkt man, dass in der heutigen Zeit Daten mit einer eigenen Währung gleichzusetzen sind. Ein Tag der offenen Tür hat ganz ohne Zweifel seine Vorteile. Man zeigt sich von seiner besten Seite und gibt Kunden und Geschäftspartnern einen Blick hinter die Kulissen. Um auch die teilhaben zu lassen, die nicht persönlich erscheinen konnten, lädt man die selbst geschossenen Fotos anschließend auf sein Facebook- und Instagram-Profil hoch. Leider hatte man nicht bedacht, die Einstimmung der Abgelichteten einzuholen, und auch auf einen Hinweis, dass Fotos von der Veranstaltung gemacht werden, hatte man verzichtet.
Einige Tage später folgt ein erboster Anruf eines Teilnehmers, welcher die Löschung eines Fotos (dies zeigte ihn in unvorteilhafter Pose beim Essen eines besonders großen Kuchenstücks) fordert und zudem mit einer Schadenersatzklage droht. Gerade weil für die meisten Menschen ohne IT-Kenntnisse viele Sachen im Zusammenhang mit dem Internet sehr undurchsichtig sind, sollte man auf eine Betriebshaftpflichtversicherung achten, welche in den genannten Szenarien einen Fallschirm bietet.
Wir unterstützen Sie hierbei, indem wir Ihre Betriebshaftpflichtversicherung auf den Prüfstand stellen. Für terminliche Absprachen und Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Haben Sie bereits für Cyber-Gefahren vorgesorgt?
Der Cyber-Angriff gegen den Maschinenbauer KraussMaffei im vergangenen Jahr, brachte das seit Jahren wachsende Problem der Cyber-Gefahren wieder einmal in die Medien. Durch einen Trojaner war es Hackern gelungen, mehrere Rechner der Firma lahmzulegen, was zu einer spürbaren Drosselung der Produktion führte. Die Angreifer forderten ein Lösegeld, zu dessen Höhe man sich nicht äußern möchte. Erpressung, Betriebsunterbrechung, Datenverlust, Datenschutzrechtsverletzungen,... - alles Gefahren, deren finanzielle Auswirkungen über eine Cyber-Schutz-Police aufgefangen werden können. Die Größe eines Betriebs spielt für Cyber-Kriminelle keine Rolle. Sie finden bei jedem etwas verwertbares.
Mitarbeiterbindung durch betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung
Es gibt in jedem Unternehmen den einen oder anderen Mitarbeiter, den man nur sehr ungern ziehen lassen würde. Um genau solche Personen im Unternehmen zu halten, gibt es mittlerweile eine Fülle von Möglichkeiten. Besonders einige versicherungsförmige Lösungen, wie die alt bewährte betriebliche Altersvorsorge, können hier unterstützen. Nachdem es nun fast schon üblich ist mit Hilfe des Arbeitgebers für die Rente vorzusorgen (was auch gut ist), muss man manchmal neue Wege gehen, um sich die Loyalität des Mitarbeiters zu sichern. Eine Variante ist im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge das Integrieren einer Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Berufsunfähigkeitsversicherung findet in der Öffentlichkeit immer mehr Anerkennung und hat sich mittlerweile zu Recht einen Platz unter den „most wanted Versicherungen“ gesichert.
Leider sind die Versicherer in ihrer Annahmepolitik sehr sensibel und damit ist es für viele schwer diesen wichtigen Versicherungsschutz zu erhalten. Ein Bandscheibenvorfall, eine Allergie oder eine Knieverletzung – all diese Dinge können schon zu intensiven Gesprächen mit dem Versicherer führen. Die betriebliche Berufsunfähigkeitsversicherung kann hier Abhilfe schaffen. Die Versicherer bieten in diesem Zusammenhang oft sogar vereinfachte Gesundheitsfragen. Die Anforderungen für diesen erleichterten Zugang variieren, liegen jedoch meist bei einem Potenzial zwischen 20 und 30 Mitarbeitern. Sind die nötigen Voraussetzungen erfüllt, so muss sich Ihr Mitarbeiter nicht mehr der epischen Bereite von acht Seiten Gesundheitsfragebogen stellen, sondern kann nach Beantwortung einiger weniger Fragen eingeschätzt werden.
Zudem ergibt sich durch den „Mantel“ der betrieblichen Altersvorsorge auch ein steuerlicher Vorteil in der Beitragsphase. Natürlich gibt es in dieser Konstellation auch einige Dinge zu beachten. Man sollte nicht vorenthalten, dass die Rentenleistung aus einer solchen Konstellation, anders als bei der regulären Berufsunfähigkeitsversicherung, voll zu versteuern und zudem beitragspflichtig in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Diese Parameter müssen bei der Festlegung der Rentenhöhen entsprechend berücksichtigt werden. Und dennoch können Sie mit der betrieblichen Berufsunfähigkeitsversicherung Ihre Mitarbeiter unterstützen, das Fundament für eine der wichtigsten Absicherungen zu legen, auf welches dann möglicherweise künftig aufgebaut werden kann.
Alles klar in Sachen Betriebsrentenstärkungsgesetz?
Die Auswirkungen des Betriebsrentenstärkungsgesetzes (BRSG) sind nicht aufzuhalten. Ab dem 1. Januar 2019 müssen Arbeitgeber bei Neuabschlüssen immer einen Zuschuss in Höhe von mindestens 15 Prozent des Beitrags, den ein Arbeitnehmer als Sparbeitrag von seinem Bruttolohn umwandelt, leisten. Bei 100 Euro Sparbeitrag muss ein Arbeitgeber künftig also 15 Euro dazuzahlen. Ab 2022 muss dieser Zuschuss auch bei bestehenden Verträgen geleistet werden. Wissen Sie, welche Auswirkungen das auf Ihre bisherigen Zuschüsse hat? Haben Sie schon von der Förderung für Geringverdiener gehört? Falls Sie noch Fragezeichen beim BRSG haben, stehen wir Ihnen gerne mit Informationen zur Seite. Betriebliche Altersvorsorge soll einen sehr viel größeren Stellenwert im Land bekommen, um drohender Altersarmut entgegenzuwirken. Als Arbeitgeber werden Sie hier stärker in die Pflicht genommen, als bisher. Wir möchten helfen, damit unnötigen Fehler vermieden werden können.
In aller Kürze informiert:
Wir möchten Sie in Ihrem eigenen Interesse bitten, uns Änderungen in Ihrem Betrieb immer umgehend anzuzeigen.
- Gab es größere Anschaffungen oder sind solche geplant?
- Wurden neue Mitarbeiter eingestellt?
- Haben Sie Ihr Geschäftsmodell z. B. um weitere Dienstleistungen erweitert?
All das kann Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz haben. Gehen Sie bitte kein unnötiges Risiko ein und helfen Sie uns dabei, Ihre Absicherung umfassend und lückenlos zu halten, denn nur so macht sie Sinn. Danke!